Recht

Die Informationen die ich über die Abwicklung einer Wandlung erhalten habe, sind unzutreffend.

Nutzungsentschädigung:

Eine Nutzungsentschädigung wird üblicherweise für den Gebrauch des Fahrzeugs berechnet, bei einem Wohnmobil kann ebenfalls die bei PKW übliche Entschädigung

Nutzungsentschädigung = Bruttokaufpreis * genutzte Kilometerleistung / zu erwartende Kilometerleistung

berechnet werden. Dabei wird Kilometergenau abgerechnet, obwohl die Gerichte letztlich entscheiden ist bei Wohnmobilen von 300.000 km auszugehen = 0,33 %

Schrott